Diplom-Psychologe Niko Parisi

Die Kosten für eine Behandlung in meiner Praxis werden von allen gesetzlichen und so gut wie allen privaten Krankenkassen (auch der Beihilfe) übernommen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind:

Sie können einfach mit Ihrer Chipkarte zu mir kommen, Ihre Krankenversicherung übernimmt zunächst eine Sprechstunde und bis zu vier Probestunden, die eigentliche Behandlung muss dann bei der Versicherung angekündigt bzw. beantragt werden. Es werden jeweils bestimmte Stundenzahlen bewilligt, die vom Therapeuten begründet werden müssen. Eine Akutbehandlung umfasst 12, eine Kurzzeitbehandlung bis 24, eine Langzeitbehandlung bis 60 oder 100 Stunden.

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind:

Sie erhalten eine Rechnung über die Behandlung (nach der GOP, der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten). Erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenversicherung nach den genauen Regelungen für eine Psychotherapie, diese sind je nach Kostenträger und Tarif sehr unterschiedlich. Ist ein Antrag erforderlich, stelle ich diesen zusammen mit Ihnen.